Mietvertrag erstellen: Muster, Klauseln & Vertragsarten für Vermieter | Vermieterfuchs
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Mietvertrag erstellen – So machen Sie es richtig
Ein rechtssicherer Mietvertrag ist die Basis für ein funktionierendes Mietverhältnis. Er schützt beide Parteien vor Missverständnissen und Streitigkeiten. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Arten von Mietverträgen es gibt, welche Klauseln besonders wichtig sind und worauf Sie als Vermieter achten sollten.
1. Unbefristeter Mietvertrag
Dies ist die häufigste Vertragsform. Er läuft auf unbestimmte Zeit und kann nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen gekündigt werden.
Vorteile:
Flexibilität für beide Seiten
Kündigung nur unter Einhaltung gesetzlicher Fristen
Achtung: Eine ordentliche Kündigung durch den Vermieter ist nur mit berechtigtem Interesse möglich (z. B. Eigenbedarf).
2. Zeitmietvertrag
Ein Zeitmietvertrag ist nur dann wirksam, wenn der Vermieter bereits bei Abschluss einen zulässigen Befristungsgrund nennt (§ 575 BGB), z. B.:
Eigennutzung nach Ablauf der Frist
Geplante Umbauten oder Sanierungen
Nutzung durch Familienangehörige
Tipp: Befristung schriftlich und begründet festhalten – sonst gilt der Vertrag als unbefristet.
3. Staffel- oder Indexmiete
Diese Sonderformen regeln eine regelmäßige Anpassung der Miete:
Staffelmiete (§ 557a BGB): Die Miete steigt zu festgelegten Zeitpunkten um einen bestimmten Betrag.
Indexmiete (§ 557b BGB): Die Miete orientiert sich am Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts.
➡️ Beide Varianten müssen schriftlich vereinbart werden und schließen eine Mieterhöhung nach Mietspiegel aus.
Ein vollständiger Mietvertrag sollte folgende Punkte regeln:
Parteien und Mietobjekt: Genaue Bezeichnung der Mieter, Adresse und Beschreibung der Wohnung.
Miete & Nebenkosten: Höhe der Kaltmiete, Betriebskosten, Heizkosten, Vorauszahlungen oder Pauschalen.
Kaution: Maximal drei Nettokaltmieten erlaubt (§ 551 BGB); Ratenzahlung in drei Monatsraten möglich.
Zahlungsweise & Fälligkeit: Wann und wie die Miete gezahlt werden muss (z. B. bis zum 3. Werktag).
Schönheitsreparaturen: Nur gültig, wenn fair und nicht starr formuliert – individuelle Vereinbarungen empfohlen.
Kleinreparaturklausel: Erlaubt, aber gedeckelt (z. B. max. 100 € pro Reparatur, max. 8 % der Jahresmiete).
Hausordnung: Bestandteil des Vertrags oder als Anlage beifügen.
Tierhaltung: Nur mit Zustimmung, außer für Kleintiere (z. B. Hamster, Wellensittich).
Die Rechtsprechung zum Mietrecht ändert sich laufend. Viele ältere Vertragsmuster enthalten Klauseln, die heute unwirksam sind (z. B. starre Fristen für Renovierungen).
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