Mieterwechsel & Kündigung – Das sollten Vermieter wissen

Ein Mieterwechsel gehört zu den Standardvorgängen im Vermieteralltag. Damit alles reibungslos abläuft, sind rechtliche Vorgaben, Fristen und Abläufe exakt einzuhalten. Hier finden Sie alle Informationen, die Sie als Vermieter benötigen.

1. Kündigungsarten im Überblick

Ordentliche Kündigung

Die ordentliche Kündigung ist der Regelfall und muss unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen erfolgen. Als Vermieter können Sie nur kündigen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, zum Beispiel:

  • Eigenbedarf (siehe unten)

  • Verletzung vertraglicher Pflichten durch den Mieter

  • Wirtschaftliche Verwertung (§ 573 BGB)

Außerordentliche (fristlose) Kündigung

Eine fristlose Kündigung ist nur in Ausnahmefällen möglich, etwa bei:

  • Zahlungsverzug

  • Störung des Hausfriedens

  • Unbefugter Untervermietung

Die Voraussetzungen sind streng. Vor Ausspruch sollte eine Abmahnung erfolgen.

Kündigung wegen Eigenbedarf

 

Bei Eigenbedarf muss der Vermieter die Wohnung für sich selbst oder Angehörige benötigen. Die Kündigung muss schriftlich, mit einer detaillierten Begründung erfolgen. Missbrauch führt zu Unwirksamkeit.

2. Kündigungsfristen & Formvorgaben

  • Form: Kündigung muss schriftlich erfolgen (nicht per E-Mail oder WhatsApp).

  • Frist für Vermieter: Abhängig von der Mietdauer:

    • 3 Monate bei Mietdauer bis 5 Jahre

    • 6 Monate bei Mietdauer 5–8 Jahre

    • 9 Monate ab 8 Jahren Mietdauer (§ 573c BGB)

    • Frist für Mieter: Immer 3 Monate, unabhängig von Mietdauer.

Tipp: Senden Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein oder übergeben Sie sie gegen Empfangsbestätigung.

3. Übergabe & Rücknahme der Wohnung

Endabnahme

Zum Auszugstermin sollte eine Wohnungsbegehung stattfinden. Ziel ist eine transparente Dokumentation des Zustands:

  • Protokoll über Schäden oder Mängel

  • Zählerstände für Strom, Wasser, Gas

  • Übergabe aller Schlüssel

Nutzen Sie unser kostenloses Übergabeprotokoll als PDF-Download (Verlinkung zur Downloadseite einfügen).

Rückgabe der Kaution

Die Kaution darf zurückbehalten werden, bis:

  • alle Nebenkosten abgerechnet wurden

  • mögliche Schäden beseitigt wurden

  • Mietrückstände ausgeschlossen sind

 

In der Regel erfolgt die Rückzahlung nach 3–6 Monaten.

4. Häufige Fehler vermeiden

  • Kündigung nicht begründet

  • Frist falsch berechnet

  • Formfehler (z. B. keine Unterschrift)

  • Keine Beweise für Pflichtverletzungen

Bei Unsicherheiten empfiehlt sich ein Gespräch mit einem Mietrechtsexperten.

5. Ihre Vorteile mit Vermieterfuchs

Wir übernehmen für Sie auf Wunsch:

  • Erstellung rechtssicherer Kündigungen

  • Fristberechnung & Formulierung

  • Organisation der Wohnungsabnahme inkl. Protokoll

  • Professionelle Neuvermietung (inkl. Bonitätsprüfung)

Jetzt unverbindlich beraten lassen: www.vermieterfuchs.de

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