Nebenkosten & Abrechnung – Das musst du als Vermieter wissen
Die Nebenkostenabrechnung ist für viele private Vermieter ein wiederkehrendes Thema – und leider auch eine häufige Streitquelle. Damit du als Vermieter rechtssicher, transparent und effizient abrechnen kannst, findest du hier alle wichtigen Informationen rund um umlagefähige Kosten, Fristen und Best Practices.
Was sind umlagefähige Nebenkosten?
Umlagefähige Nebenkosten (auch: Betriebskosten) sind laufende Kosten, die durch den Gebrauch des Mietobjekts entstehen und gemäß § 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV) auf den Mieter umgelegt werden dürfen – wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.
Typische umlagefähige Nebenkosten:
Grundsteuer
Wasserversorgung
Abwasserentsorgung
Heiz- und Warmwasserkosten
Müllabfuhr
Straßenreinigung
Gebäudereinigung
Gartenpflege
Hausmeister
Schornsteinfeger
Beleuchtung (Allgemeinflächen)
Aufzug
Sach- und Haftpflichtversicherungen
Kabelanschluss
Wartung von technischen Anlagen (Heizung, Aufzug etc.)
💡 Tipp: Nur Kosten, die regelmäßig und dauerhaft entstehen, sind umlagefähig. Instandhaltungs- und Verwaltungskosten gehören nicht dazu.
Fristen für die Nebenkostenabrechnung
Als Vermieter musst du dich bei der Abrechnung an gesetzlich vorgeschriebene Fristen halten:
Frist | Bedeutung |
---|---|
12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode | Die Nebenkostenabrechnung muss dem Mieter spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen. |
Verfristung | Nach Ablauf dieser Frist kannst du keine Nachforderungen mehr geltend machen. Ausnahme: Du hast die Verspätung nicht zu vertreten. |
🔁 Abrechnungszeitraum: In der Regel das Kalenderjahr – du kannst aber auch abweichende Zeiträume vereinbaren.
Wie sieht eine korrekte Nebenkostenabrechnung aus?
Eine korrekte Nebenkostenabrechnung enthält folgende Punkte:
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Name und Anschrift des Mieters
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Abrechnungszeitraum
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Gesamtkosten je Kostenart
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Verteilerschlüssel (z. B. nach Wohnfläche, Verbrauch, Einheiten)
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Anteil des Mieters
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Vorauszahlungen des Mieters
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Nachzahlung oder Guthaben
Verteilerschlüssel: So wird aufgeteilt
Der Verteilerschlüssel legt fest, wie die Gesamtkosten auf die Mieter umgelegt werden.
Verteilerschlüssel | Typisches Beispiel |
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Nach Wohnfläche | Heizkosten, Hausmeister, Gebäudeversicherung |
Nach Personenanzahl | Müllabfuhr, Wasserverbrauch (wenn nicht gemessen) |
Nach Verbrauch | Heizung, Warmwasser (gesetzlich vorgeschrieben) |
Einheitlich pro Wohnung | Kabelfernsehen, Grundsteuer, Versicherungen |
🔎 Hinweis: Der Verteilerschlüssel muss im Mietvertrag oder der Abrechnung klar definiert sein.
Transparenz schafft Vertrauen
Belegeinsicht: Mieter haben das Recht, Einsicht in die Originalbelege zu nehmen.
Klarheit: Vermeide unverständliche Posten wie „sonstige Kosten“ ohne Erklärung.
Einheitliche Struktur: Verwende immer die gleiche, nachvollziehbare Abrechnungsform.
Häufige Fehler vermeiden
❌ Verwaltungskosten umgelegt – nicht erlaubt
❌ Nicht fristgerecht abgerechnet – keine Nachforderung möglich
❌ Fehlender Verteilerschlüssel – Mieter können Abrechnung anfechten
❌ Mischung von privaten und umlagefähigen Kosten – juristisch angreifbar
Digitaler Tipp: Abrechnungssoftware nutzen
Für private Vermieter mit mehreren Einheiten kann sich eine digitale Lösung lohnen – z. B.:
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Vermietet.de
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Immoware24
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Domus 4000
Diese helfen dir bei der korrekten Verteilung, Belegerfassung und Erstellung professioneller Abrechnungen.
Fazit
Die Nebenkostenabrechnung ist mehr als nur Pflicht – sie ist Teil deiner Vermieter-Professionalität. Wer transparent, korrekt und fristgerecht abrechnet, vermeidet Konflikte, verbessert die Mieterbindung und wahrt seine Rechte.
📥 Tipp: Auf vermieterfuchs.de findest du bald auch eine kostenlose Musterabrechnung zum Download!