Wenn du deine vermietete Wohnung selbst oder für nahe Angehörige nutzen möchtest, hast du grundsätzlich das Recht auf Eigenbedarf – doch die Hürden sind hoch. Fehler bei der Eigenbedarfskündigung führen oft zu langwierigen Prozessen und Verzögerungen.
In diesem Beitrag erfährst du:
wann Eigenbedarf zulässig ist,
welche Fristen und Formvorgaben gelten,
was du als Vermieter unbedingt vermeiden solltest,
und wie du eine Kündigung rechtssicher formulierst.
Was bedeutet „Eigenbedarf“ überhaupt?
Eigenbedarf liegt vor, wenn du als Vermieter die Wohnung für dich selbst, nahe Familienangehörige oder Haushaltsangehörige benötigst. Dazu zählen z. B.:
Ehepartner, eingetragene Lebenspartner
Kinder, Eltern, Enkel
Geschwister (je nach Konstellation)
Pflegepersonal oder Betreuungspersonen im gleichen Haushalt
👎 Nicht ausreichend: Eigenbedarf „für einen späteren Verkauf“, „zur Kapitalanlage“ oder „für mögliche Nutzung in ein paar Jahren“.
Wann ist eine Eigenbedarfskündigung zulässig?
Du darfst nur kündigen, wenn du tatsächlich und konkret die Wohnung benötigst. Die Gründe sollten nachvollziehbar und zeitnah sein.
✔️ Beispiel (zulässig):
„Meine Tochter beginnt im Herbst ihr Studium in München und benötigt ab Oktober eine Wohnung in Hochschulnähe.“
❌ Beispiel (nicht zulässig):
„Ich überlege, ob ich vielleicht irgendwann in die Wohnung ziehen möchte.“
Form & Frist der Kündigung
Die Eigenbedarfskündigung muss schriftlich erfolgen (§ 568 BGB) – eine E-Mail reicht nicht aus. Wichtig ist:
Name und Grund des Eigenbedarfs
Beziehung zur Person, die einziehen soll
Konkreter Nutzungswunsch
Kündigungsfrist beachten:
Je nach Mietdauer gelten folgende Fristen:
Mietdauer des Mieters | Kündigungsfrist |
---|---|
< 5 Jahre | 3 Monate |
5–8 Jahre | 6 Monate |
> 8 Jahre | 9 Monate |
Häufige Fehler vermeiden
❌ 1. Vage Begründung
„Ich brauche die Wohnung selbst“ ist zu pauschal – das Gericht verlangt konkrete Angaben.
❌ 2. Keine persönliche Betroffenheit
Der Eigenbedarf muss dich selbst oder einen Angehörigen betreffen – nicht einen Freund, Geschäftspartner oder Untermieter.
❌ 3. Formfehler
Ein Kündigungsschreiben per E-Mail oder ohne Angabe des Grunds ist unwirksam.
Was tun, wenn der Mieter widerspricht?
Mieter können der Kündigung widersprechen – z. B. mit Verweis auf:
Härtefälle (Alter, Krankheit, Schwangerschaft)
fehlende Alternativwohnungen
sozialen Schutz in angespannten Wohnungsmärkten
➡️ Dann musst du als Vermieter ggf. Klage erheben.
Tipp: In der Kündigung auf das Widerspruchsrecht hinweisen (§ 574 BGB).
Vorlage: Eigenbedarfskündigung (kostenloses Muster)
Du kannst unsere kostenlose Musterkündigung für Eigenbedarf als Word-Datei oder PDF herunterladen:
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📩 Alternativ bieten wir dir auf Wunsch auch eine individuelle Prüfung deines Schreibens an.
Fazit
Eine Eigenbedarfskündigung ist dein gutes Recht – aber nur, wenn du sie korrekt begründest und die gesetzlichen Vorschriften einhältst. Arbeite mit klaren, überprüfbaren Angaben und wahre alle Fristen.
✅ Damit sicherst du dir eine rechtlich stabile Grundlage – und reduzierst das Risiko eines Gerichtsverfahrens.